Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem ÖV, dem eigenen Auto, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Abziehen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen alle Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.